Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Aufstellung, Wartung, der Vertrieb und der Betrieb von Verkaufsautomaten und der Handel mit Zubehör und Ersatzteilen, das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich IT und Softwareentwicklung, der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.