Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
1. Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung und Errichtung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken sowie die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Immobilien.
2. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
3. Die Beratung, Planung und Erstellung von Rohbau-, Maurer und Verblendarbeiten, Betonarbeiten sowie aller damit zusammenhängenden Arbeiten.
4. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die die unter Ziffer 1, 2 und 3 genannten Geschäftszwecke verfolgen.