Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Kunden wie Wirtschaftsunternehmen, Institute, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Körperschaften und ggfls. Einzelpersonen auf dem Gebiet der strategischen Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland sowie die operative Umsetzung von Maßnahmen in diesen Geschäftsbereichen.