Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland (einschließlich der Gründung und der Beteiligung als persönlich haftender, beschränkt haftender oder stiller Gesellschafter an Personengesellschaften), sowie die Vornahme aller dem Gesellschaftszweck dienlichen sonstigen Geschäfte, jedoch ausgenommen Bankgeschäfte, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).