Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Unternehmen/Unternehmensbeteiligungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowohl im Inland als auch im Ausland, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowohl im Inland als auch im Ausland.