Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; das Erwerben, Halten und Veräußern von Immobilien sowie Anteilen an anderen Gesellschaften jeglicher Rechtsform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Übernahme der persönlichen Haftung und gesetzlichen Vertretung bzw. Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.