Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Applikationen und Kommunikationsmedien sowie deren Vermittlung, ferner das online Marketing und die online Werbung, das Influencer Marketing, im weitesten Sinne, insbesondere der Vertrieb von Apps, Waren, Dienstleistungen (eigener wie fremder) und
die Vertriebsberatung.