Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen und Halten, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ferner Unternehmensberatung sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Weiterer Zweck ist Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.