Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an, die Übernahme der Geschäftsführung in sowie die Beratung von Beteiligungsgesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen befassen. Nach KWG erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.