Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, die Produktion und der Vertrieb von Software, Musik und audiovisuellen Inhalten, insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie die Erbringung von Forschungs- und Serviceleistungen in Verbindung mit den vorgenannten Tätigkeitsbereichen; ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Unternehmensbeteiligungen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.