Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von dem Satzungszweck dienender Einrichtungen wie folgt verwirklicht:
1. Durch Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. Hierbei wird auf eine bilinguale, weltoffene Erziehung und Ausbildung in besonderer Weise Wert gelegt.
2. Durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung von Betreuungseinrichtungen oder Wohnformen für Kinder, Jugendliche, Familien im Sinne des SGB VIII.