Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung der Dienstleistungen, wie journalistische Tätigkeiten, Übersetzungstätigkeiten und Dolmetschen, Organisierung von Studienreisen, Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung und der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und anderen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.