Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Bau von netzwerk-, elektro- sowie telekommunikationstechnischen Anlagen sowie der Kauf und/oder Bau bzw. die Sanierung von Immobilien für eine möblierte Vermietung, soweit diese nicht erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind.