Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das unmittelbar und mittelbare Halten und Verwalten von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Übernahme von Managementaufgaben, Stabs- und Buchhaltungsfunktionen sowie die Erbringung anderer Konzerndienstleistungen an solche Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.