Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kontrolle und Überwachung der Ausführungsplanung, die Bauüberwachung, sowie die Bearbeitung von Bauprojekten im Sinne der ingenieurtechnischen Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer, die Bauberatung sowie ferner die Vermittlung von Planungsleistungen und Bauleistungen, die Vermittlung von Aufträgen an Bauunternehmen sowie ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.