Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs-, Service-, Dienst- und Kreativleistungen, insbesondere zur Markenbildung und -führung, Gestaltung von Kommunikationsmitteln für klassische, interaktive und digitale Medien, sowie Handel und Vertrieb eigener Produkte, insbesondere digitaler Anwendungen sowie von Bekleidungstextilien und Merchandise Artikel zur Eigenwerbung.