Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Einfuhr von und der Großhandel mit getrockneten und tiefgekühlten Lebensmitteln, Tee, Kaffee, Säften, Getränken und jeglichen sonstigen Lebensmitteln sowie der Einzelhandel mit abgepackten und frischen Lebensmitteln, Fleisch und Wurstwaren, Kosmetik, Geschenkartikeln, Getränken und nicht alkoholischen sonstigen Artikeln, Tabakwaren, aufgewärmten Speisen, der Betrieb eines Supermarktes und der Fernabsatz der vorbezeichneten Produkte.