Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf von Grundstücken zum Zweck der langfristigen Weitervermietung, Anmietung und Weitervermietung von Gewerberäumen sowie Ankauf und Anmietung von Wirtschaftsgütern oder ganzen Geschäftsbetrieben zum Zwecke der Weitervermietung, Weiterverpachtung oder Weiterverkauf; die Grundstücke können zu diesem Zweck auch um- und ausgebaut werden.