Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Privatpersonen und Gesellschaften zu Strategie- und Governanceprojekten, Durchführung von Workshops und Mediationen sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland und eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten die einer staatlichen Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und/oder nach der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen.