Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung im Bauhaupt- und -nebengewerk, Bauplanung und Bauüberwachung, Wohnungs- und Geschäftsbau, Bauleistungen für Industrie und Industrieanlagen, Beratungsleistungen im Bauhaupt- und -nebengewerk und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) werden nicht erbracht.