Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen, sowie Beteiligung an Unternehmen.
Die Gesellschaft ist zu diesem Zwecke berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern und Fremdkapital aufzunehmen oder Darlehen an verbundene Unternehmen zu vergeben, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des Kreditwesengesetzes (KWG) fällt.