Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beförderung von kranken, verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die nicht Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind, und für die während der Fahrt eine fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen erforderlich ist bzw. während der Fahrt möglicherweise notwendig wird. Die fachliche Betreuung wird durch dafür qualifiziertes Personal erbracht.
Es sollen angeboten werden: qualifizierte Krankentransporte, Krankenfahrten mit Mietwagen sowie Krankenfahrten mit Behindertentransportwagen.