Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Rechtsdienstleistungen aller Art; Erbringung und Vermittlung von außergerichtlichen und gerichtlichen Prozessfinanzierungs- und außergerichtlichen Inkassodienstleistungen; Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen, Rechten und Forderungen; Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von IT-Systemen, Software und Internetportalen; Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen in allen o.g. Bereichen; Beratung in allen o.g. Bereichen sowie alle sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.