Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Liegenschaften und die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz und die Beratung von Immobilienunternehmen, die Projektierung, Planung, Errichtung, Veränderung, Erhaltung, Pflege sowie der Betrieb baulicher und technischer Anlagen auf eigene und fremde Rechnung, ggf. auch als Generalunternehmer. Der Erwerb und die Veräußerung, der Vertretung von- sowie die Beteiligung an- und das Halten- und Verwalten an Unternehmen.