Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Privatpersonen und Gesellschaften in allen Bereichen, insbesondere die Beratung und Realisierung von in- und ausländischen Internet- und Technologieprojekten sowie der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland und eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO, bedürfen.