Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.