Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import von sowie Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Süßwaren, Tabakwaren, Spielwaren, Drogerieartikeln sowie Feuerwerk, und zwar sowohl als stationärer Handel (insbesondere in sogenannten Spätkäufen) als auch als Online-Handel, darüber hinaus die Durchführung von Lieferdiensten sowohl im Rahmen des eigenen Handels als auch als Dienstleistung für andere Händler.