Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen im Bereich der Erzeugung und des Verkaufs von verzehrfähigem Sushi und des Ausbaus und der Verpachtung von gastronomischen Einrichtungen mit oder ohne Lieferservice im Rahmen eines Franchise-Systems, sowie an solchen Unternehmen, die sich an vorgenannten Unternehmen beteiligen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.