Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem eigenen Vermögen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Leitung und Führung von verbundenen Unternehmen als sog. Funktionsholding sowie die entgeltliche und unentgeltliche Erbringung
von administrativen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen sowie Managementleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Dritten.