Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Besitz, die Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von bebautem und unbebautem Grundbesitz; die Beteiligung an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften; das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.
Alle Tätigkeiten werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter erbracht.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.