Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Nutzung, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.