Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf, die Vermittlung, und die Entwicklung von Immobilien und mobilen Einrichtungsgegenständen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur nach Vorliegen der Erlaubnis ausgeführt.
Gegenstand ist weiterhin die Beteiligung an Unternehmen aller Art.