Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung zu, die Vermittlung von, der Support zu, die Entwicklung von und die Programmierung von IT-Programmen, die Herstellung von Audio- und audiovisuellen Produkten, Beratung zu und Umsetzung von Werbemaßnahmen, sowie der Handel mit IT-Hardware und IT-Software.