Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Auswertung und Vermarktung der darstellerischen und sonstigen Rechte von Sängern, Moderatoren, Schauspielern und anderen Künstlern oder Künstlergruppen, die Beteiligung an Franchisegebern, der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften als Franchisenehmer, die Produktion und Entwicklung von Musik-, Video- und Medienformaten, das Eventmanagement sowie allgemein die Entwicklung von Ideen, Erfindungen und Patenten, der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere für den An- und Verkauf von Hunde- bzw. Tierbedarf sowie der Betrieb und/oder Teilhaberschaft von Gastronomiebetrieben.