Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung nationaler und internationaler Unternehmen, der Industrie, sowie privater Personen, und öffentlich-rechtlicher Institutionen, insbesondere zur Ansiedlung von Unternehmens- und Produktionsstandorten zur Produktivitätssteigerung und Effizienzsteigerung, Kostenreduzierungen durch Prozessoptimierungen sowie An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; An- und Verkauf sowie Import und Export von Handelswaren verschiedener Art, insbesondere kompletter Maschinenanlagen und Maschinenbauteile.