Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Sanierung, der Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, jedoch keine nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, der An- und Verkauf sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen, das Erstellen, die Vermarktung und der Verkauf von digitalen Produkten, sowie der Erwerb und die Vermarktung von Lizenz-, Vertriebs- und Marketingrechten von Softwareprodukten.