Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb von Grundbesitz, sowohl direkt ("asset deal") als auch indirekt im Wege der Übernahme von Beteiligungen an Grundbesitzgesellschaften ("share deal"), im eigenen Namen und auf eigene Rechung und nicht als Dienstleistung für Dritte, dessen Verwaltung, Bebauung, Umbau und Sanierung sowie der An- und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.