Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veranstaltung von Konzerten im Bereich der Unterhaltungsmusik, insbesondere von populärer Musik, die Vermittlung von Künstlern - soweit hierin keine unzulässige Arbeitsvermittlung zu sehen ist -, die Organisation von Musik- und anderen künstlerischen Veranstaltungen für Dritte sowie die Produktion audiovisueller Pop-Musik sowie deren Vermarktung, die Konzeption und Durchführung von Sport- und Freizeitveranstaltungen einschließlich des Betreibens der für die Durchführung von Sport- und Freizeitveranstaltungen erforderlichen Einrichtungen einschließlich Veranstaltungsliegenschaften. Darüber hinaus die Herstellung und der Vertrieb von Merchandise und die Erstellung und Verwaltung von Internetportalen, insbesondere für die Abwicklung von Veranstaltungsbuchungen.