Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung im Hinblick auf, sowie die Entwicklung und die Kommerzialisierung von Modellen und Lösungen für, präventive Gesundheitsversorgung, Umweltschutz, individuelles und kollektives Wohlbefinden. Die Gesellschaft kann hierfür mit externen Partnern, insbesondere aus den Bereichen Wissenschaft und Gemeinnützigkeit kooperieren, um durch gemeinsame Projekte und Netzwerke die vorgenannten Zwecke und Ziele zu realisieren. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen.