Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten sowie der Erwerb und Verkauf von Beteiligungen, Immobilien und Wertpapieren, sowie sonstigen Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.