Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Marketingberatung, Marketingkoordination und Vertriebskoordination; das Projekt- und Multiprojektmanagement; die Vermittlung von Aufträgen und Dienstleistungen im Handel; vorstehende Tätigkeiten jeweils gewerblich; ferner die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten. Des Weiteren gehört dazu die Erbringung von Generalübernehmer- und Hausmeisterdienstleistungen und Trockenbau, Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen; die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.