Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Marken im Bereich der Lebensmittelindustrie, Planung und Durchführung von Events, Konzertveranstaltungen, Aufbau und Management von Franchising-Systemen, Planung und Handel mit Geschäftseinrichtungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Gegestand der Gesellschaft ist ferner Betrieb von Gastronomie, insbesondere Eventgastronomie.