Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Importieren von Tee Produkten und Maschinen für die Herstellung von Tee (z.B. Bubble Tea) sowie der Verkauf der Produkte an Franchisenehmer in Deutschland und die Verwaltung der Franchisenehmer in Deutschland, Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Finanzierung von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art. Andere Vermögensgegenstände können im Einzelfall und bei wichtigem Interesse auf die Gesellschaft übertragen werden.