Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art im ln- und Ausland und der Erwerb, das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen gegenüber solchen Gesellschaften, insbesondere die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen. Die Gesellschaft nimmt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz vor.