Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 AO); Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1 Nr. 5 AO); Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 7 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Veranstaltung von lnstrumentenvorstellungen (bspw. mit einem "mobilen Instrumentenkarussell für Wohn- und Klassenzimmer"), um verschiedene Musikinstrumente kennen zu lernen und ausprobieren zu können;
durch das Anbieten und Durchführen von lnstrumentalunterricht für Einzelpersonen und Gruppen, wobei für sozial und finanziell Benachteiligte die Kosten des musikpädagogischen Fachpersonals teilweise oder ganz übernommen werden; durch die Kooperation mit Schulen oder sozialen Einrichtungen (wie bspw. Kinder-, Jugend- oder Seniorenheimen) für Veranstaltungen zur Bildung und Unterhaltung (bspw. im Rahmen eines lnstrumentenkarussells), um Menschen in ihrer Entwicklung, sowie deren kulturelle und gesellige Bedürfnisse zu fördern; durch den Betrieb von "mobilen Musikschulen" (z.B. in Form von speziell ausgebauten Doppeldeckerbussen), um Interessenten besonders auch in ländlichen bzw. abgelegenen Regionen das Erlernen eines Musikinstrumentes zu ermöglichen; durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Wohnheimen und sonstigen Wohnräumen für Musikstudierende, damit diese die Möglichkeit haben, jederzeit ihr Musikinstrument zu üben und Musikaufnahmen zu erstellen; durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von sonstigen Räumlichkeiten zur Überlassung an kooperierende Musikhochschulen oder sonstige Interessenten.