| Gegenstand | Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) speziell im Bereich der die Sprache und Literatur betreffenden Arbeit der Übersetzer/innen, die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke i. S. des § 53 Nr. 2 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil als Fördergesellschaft, zum Teil durch eigene Aktivitäten. Diese Zwecke sollen verwirklicht werden insbesondere durch die Ausschreibung und Vergabe von Beihilfen für notleidende Literaturübersetzer (z. B. Aufbesserung schmaler Renten, Überbrückungshilfe im Krankheitsfall u. ä.); die Ausschreibung und Vergabe von Stipendien und Auszeichnungen für Übersetzer/innen auf Grundlage der vom Unternehmen noch näher zu dokumentierenden Voraussetzungen für das jeweilige Vergabeverfahren sowie die finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an wie auch der Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen. Die Organisation und Durchführung von Projekten zur Präsentation der Übersetzungskunst in der Öffentlichkeit z. B. durch Lesungen, Übersetzertage und Publikumsveranstaltungen. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung ihrer steuerbegünstigten Zwecke, der Förderung von Kunst und Kultur, der Volks- und Berufsbildung sowie zur Verfolgung mildtätiger Zwecke, an andere inländische oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. |