Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung mit sämtlichen Monats- und Jahresmeldungen, Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen für betriebswirtschaftliche und steuerliche Zwecke, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung. Genehmigungspflichtige Leistungen (insbesondere gem. § 34c GewO) werden nicht ausgeführt.