Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Marketing- und Kommunikationsberatung, Konzeption und Umsetzung von Strategien im Bereich Digitalisierung & Vertrieb, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.