Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Softwaredienstleistungen aller Art sowie der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von eigener Software und Online-Diensten; die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Software, Online-Diensten, Projektmanagement, Teamführung, Produktentwicklung und ökologischer Nachhaltigkeit; das Betreiben von eigener Online-Software sowie von Blogs zu genannten Themen der Unternehmensberatungsdienstleistungen.
Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.