Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Generalübernehmer, Innenausbau ohne Tätigkeiten, für die eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich wäre, Abbrucharbeiten, An- und Verkauf von Grundbesitz (ohne Tätigkeiten gemäß §34c GewO), Ausführung von Lagerarbeiten, Reinigung von Gewerke, Ausführung von Kleintransporten, bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5t.